Was macht man wenn ein Weinberg von Viren befallen ist?
#1
Viruskrankheiten sind im Weinbau zwar schon lange bekannt, und man versucht dies durch entsprechende Diagnostik zu bemerken. Was macht man aber konkret, wenn man nun in seinem Weinberg die Reisigkrankheit hat, die ja von Nematoden übertragen wird? Den Weinstock rausreißen und einen neuen Pflanzen löst das Problem ja wohl nicht - die Nematoden sind ja noch da.
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#2
Im Prinzip bleibt tatsächlich wohl nur die Rodung und anschließende Brache. Chemische Bodenentseuchung ist seit den späten 80iger Jahren nicht mehr erlaubt (Man google BASAMID, Brommethan oder Chlorpikrin, dann kann man sich vorstellen warum ;-) ).

Es gibt einen schönen review, der sich mit dem Überträger der Reisigkrankheit, dem Fadenwurm Xiphinema index beschäftigt „van Zyl et al. 2012 S. Afr. J. EnoL Vitic., Vol 33, No. 1,2012 Xiphinema index and its Relationship to Grapevines: A review“. Der Artikel ist frei im Internet zugänglich. Darin wird die Publikation von McKenry et al. 2000 zitiert wo empfohlen wird, daß X. index-befallene Standorte für mindestens 10 Jahre brach liegen sollten oder andere Kulturen als Reben angelegt werden sollten.
Diese Frist ist aber rechtlich nicht einzuhalten. Das bisherige „Pflanzrechtesystem“ ist seit 01.01.2016 umgeändert in das „Genehmigungssystem für Rebpflanzungen“ und somit gilt (siehe Abschnitt "Genehmigungen zur Wiederbepflanzung von Rebflächen"): https://www.lwk-rlp.de/fileadmin/lwk-rlp...170410.pdf

• Bei Antragstellung muss die Rodung vollständig durchgeführt sein und die Meldung bei der Landwirtschaftskammer vorliegen.
• Der Antrag muss vor dem Ende des zweiten Weinwirtschaftsjahres (vor dem 31. Juli), das auf das Weinwirtschaftsjahr der Rodung folgt, gestellt werden. Beispiel: Rodung der Fläche im Oktober 2016 -> Beantragung bis spätestens 31. Juli 2019.
• Erfolgt keine Beantragung innerhalb dieser Frist, verfällt die Möglichkeit zur Genehmigung für eine Wiederbepflanzung unwiederbringlich.
• Die Antragstellung ist ganzjährig bei der Landwirtschaftskammer möglich.
• Anträge werden innerhalb von drei Monaten beschieden.
• Eine erteilte Genehmigung ist drei Jahre gültig, sie muss vor der Pflanzung vorliegen. Nicht genutzte Genehmigungen werden sanktioniert.

Mit anderen Worten sollte die Fläche bis Oktober 2022 wieder bepflanzt sein, will man dort weiterhin Weinbau betreiben. Also erfolgt daraus, wenn ich das richtig sehe, eine Brachezeit von 6 Jahren ab dem Zeitpunkt der Rodung. Da man aber eine Neuanpflanzung nicht im Oktober vornimmt, sondern im Frühjahr, wären es nur ca. 5 Jahre.
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#3
lieber Günther Buchholz,
vielen Dank für diese fundierte Antwort, die uns weiterbringt. Da es offensichtlich nicht möglich ist, chemisch oder agronomisch (Brache) gegen die Nematoden vorzugehen, bleibt eigentlich nur noch der Weg der biologischen Bekämpfung. Darüber denken wir gerade nach.
herzliche Grüße. Peter Nick
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#4
Wink 
(15.12.2017, 14:43)Peter Nick schrieb: ... bleibt eigentlich nur noch der Weg der biologischen Bekämpfung. Darüber denken wir gerade nach.
Das macht mich mich jetzt etwas neugierig ;-) Ohne dass Du zuviel dazu verrätst, würde mich interessieren was Du mit biologisch meinst.

Nematoden-tolerante Unterlagen (Stichwort Nemadex)? 
Hyperparasiten gegen X. index? 
Transgene virusresistente und/ oder nematodenresistente Unterlagen?  (Wirst Du ja wahrscheinlich nicht meinen :-D)
...
Grüße
GB
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#5
lieber Günther,
die Idee ist, nematodenfangende Pilze einzusetzen. Vorversuche im Labor meines Kollegen Reinhard Fischer in der Mikrobiologie zeigen, dass die auch X. index lecker finden...
viele Grüße. Peter Nick
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